UIC 50596-7:2022-02

UIC 50596-7:2022-02

Finanzbeziehungen zwischen den Eisenbahnverkehrsunternehmen - Grundsätze und Anwendungsmodalitäten

605,00 €

Details

Das IRS Nr. 30311 regelt allgemeine Verfahrensweisen zur Gestaltung der Finanzbeziehungen zwischen UIC-Mitgliedern. Andere Bahnunternehmen können das Merkblatt nach entsprechender Vereinbarung anwenden. Die verbindlichen/empfehlenden Bestimmungen sind auf die Harmonisierung der Prozesse in der Rechnungsführung und bei der Bezahlung der gegenseitigen Leistungen gerichtet und stehen im Einklang mit den Einheitlichen Rechtsvorschriften für die Internationale Eisenbahnbeförderung (COTIF, Ausgabe 1999), mit den anzuwendenden europäischen Richtlinien und weiteren Regelfahren der UIC und ihrer Zentralen Clearingstelle (BCC). Das Merkblatt verpflichtet die Anwender ihre Forderungen und Schulden aus den nach UIC-Bestimmungen der IRS Nr. 30301 und 30304 abgerechneten Verkehrsleistungen im Kontokorrent zu verrechnen und den Saldo monatlich auszugleichen. Sofern die Abrechnungsbestimmungen das Inkasso für fremde Streckenanteile implizieren sind die Unternehmen an einen festen Wertstellungstag gebunden der für die Berechnung von Agios (Aufgeld für entgangene Liquidität) herangezogen wird. Für den Leistungsaustausch darüber hinaus (Außerverkehrliche Leistungen) gelten primär die in Leistungsverträgen vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Kontokorrentverrechnung wird dabei empfohlen. Fehlen derartige Vereinbarungen oder sind unklar formuliert, kann auf die Regelungen des IRS Nr. 30311 zurückgegriffen werden. Die die Finanzbeziehungen im Sinne dieses Merkblatts begleitenden Finanzrisiken ergeben sich aus Währungskursänderungen und dem Abrechnung- und Zahlungsverkehr. Wie bei der Agioregelung wird den Anwendern auch für die Berechnung von Verzugszinsen ein ein-heitlicher Referenzzinssatz (1-M-EURIBOR) angeboten um die aus dem Liquiditätsausfall, entsprehenden Schäden gemeinschaftlich zu begrenzen. Das Risiko von Einnahmeverlusten durch Zahlungsausfälle (Langzeitschulden hat sich für die Gläubiger in dem Maße erhöht, wie die Einschaltung des Zentralamtes für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OCTI) oder die Unterbrechung der Transportkette durch Frankatureinschränkungen nach der neuen COTIF nicht mehr vorgesehen sind. Neben Garantieforderungen bieten die Schutzmaßnahmen der UIC die einzigen Sicherheiten zur Minderung des Risikos. Die Anlagen ermöglichen die Umsetzung der in den Texten verankerten Grundsätze. Author UIC ISBN 978-2-7461-3178-1 Pages 42

Zusätzliche Information

Autor International union of railways/Union Internationale des Chemins de fer (UIC)
Veröffentlicht von UIC
Document type Normen
Thema Combined Transport Transport combiné Rolling stock Matériel roulant
Ausgabe Ed. no.2
EAN ISBN 978-2-7461-3172-9
Seitenzahl 25
Schlagwort Application ferroviaire - Matériel roulant - Évaluation de la conformité - Exigences imposées aux organismes réalisant la certification de la codification en vertu de l’IRS n° 50596-6 (organismes d’évaluation de la conformité)