Nom | Support | Langue | Disponibilité | Date d'édition | Prix | ||
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PDF |
Allemand |
Active |
01/04/2018 |
25,95 € |
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Détails
Übernahme, Eingabe, Erzeugung, Speicherung, Weiterleitung, Verarbeitung und Anzeige von Meldungen und Daten sowie für die Steuerung von verschiedenen Systemen von einer oder mehreren Anlagen. Die Steuerung von Anlagen ist nur dort zulässig, wo sie nicht durch andere Richtlinien und Normen untersagt ist. Diese Richtlinien gelten nur dann für den Eingriff und die Steuerung von Anlagen des anlagentechnischen Brandschutzes, wenn dies in den mitgeltenden (gewerkspezifischen) Anwendungsregeln definiert ist. Diese Softwarekomponenten werden auf einem oder mehreren Rechnersystemen mit Bedien- und Visualisierungselementen ausgeführt. Die Rechnersysteme und ihre Betriebssysteme sind nicht notwendigerweise Bestandteil des GMS, können dies aber sein. Diese Richtlinien enthalten die Mindestanforderungen an Gefahrenmanagementsysteme. Diese können über zusätzliche Funktionen verfügen, die die Mindestanforderungen nicht beeinflussen dürfen. GMS können über entsprechende Einrichtungen automatische oder vom Bediener manuell ausgelöste Befehle aussenden. Diese Richtlinien enthalten keine Anforderungen an Systeme, die zum Eingreifen in Produktionsanlagen, chemischen Anlagen oder sonstige industrielle Prozesse vorgesehen sind.
Informations supplémentaires
Auteur | VdS Schadenverhütung |
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Edité par | VDS |
Type de document | Norme |
ICS | 13.320 : Systèmes d'alarme et d'alerte
03.100.70 : Systèmes de management |
Nombre de pages | 25 |
Remplace | VdS 3534 (2013-03) |
Historique | VdS 3534 (2018-04),VdS 3534 (2013-03) |
Mot-clé | 3534 |