NBN EN 12952-9:2022

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Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 9: Anforderungen an Staubfeuerungsanlagen für den Kessel

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Détails

1.1 Feuerungsanlagen Das Dokument gilt für Kohlenstaubfeuerungen an Dampf- und Heißwassererzeugern (Dampfkessel). Es umfasst Beschickungseinrichtungen für die Brennstoffbunker oder für die Kohlenstaub-Lagerungsanlage bis hin zu Entaschungsanlagen. Bei Mehrstoff-Feuerungen mit getrennten oder Kombinationsbrennern gelten diese Anforderungen für den entsprechenden Kohlenstaubfeuerungsteil. Für andere in Kombination eingesetzte Brennstoffe oder Feuerungsanlagen gelten andere Anforderungen, z. B. EN 12952 8:2022. 1.2 Brennstoffe Diese Anforderungen behandeln Brennstoffstäube (z. B. Koks, Anthrazit, Steinkohle, Braunkohle, Petrolkoks, Ölschiefer und Biomassestaub) mit niedrigem bis hohem Gehalt an flüchtigen Bestandteilen. 1.3 Betrieb Die Anforderungen für Betriebseinrichtungen gelten für Dampfkessel und Heißwassererzeuger mit ständiger Beaufsichtigung durch entsprechend ausgebildete Personen. Da Kohlenstaubfeuerungsanlagen als Anlagen mit Direktfeuerung oder indirekter Feuerung ausgelegt sein können, ist zwischen den betrieblichen Anforderungen zu unterscheiden. Anhang A enthält die betrieblichen Anforderungen für Feuerungsanlagen einschließlich der Mahlanlage.
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Informations supplémentaires

Auteur Bureau de Normalisation Belge (NBN)
Edité par NBN
Type de document Norme
ICS 27.040 : Turbines à gaz et à vapeur. machines à vapeur
Remplace NBN EN 12952-9:2003
Historique No
Mot-clé EN 12952-9, EN 12952-9:2022